Was ist die MPU – und was ist sie nicht?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung. Im Volksmund wird sie oft als „Idiotentest" bezeichnet – ein Begriff, der irreführend und sachlich falsch ist.
Die MPU ist kein Test, den man so einfach „besteht" oder „nicht besteht". Es ist ein Gutachterverfahren, das eine fundierte Prognose darüber abgibt, ob eine Person zukünftig sicher und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Durchgeführt wird die MPU ausschließlich von staatlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF), zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ oder BAST-zertifizierten Instituten. Sie unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Verteilung der MPU-Anlässe
Die Rangfolge der Untersuchungsanlässe nach Häufigkeit hat sich in den letzten Jahren kaum verändert:
Die MPU dient nicht der Bestrafung, sondern dem Schutz der Allgemeinheit. Wer das Verfahren versteht und die richtigen Lehren aus seinem Fehlverhalten gezogen hat, hat sehr gute Chancen auf ein positives Gutachten.
Wie läuft eine MPU ab?
Die MPU findet in einer zugelassenen Begutachtungsstelle statt und dauert 3 bis 5 Stunden. Sie gliedert sich in mehrere aufeinander folgende Module:
Anmeldung & Fragebogen
Sie füllen einen ausführlichen Fragebogen aus – zu Ihrer Person, Gesundheit, dem Delikt und Ihrer Lebensgeschichte. Diese Angaben sind die Grundlage für alle weiteren Gespräche. Schreiben Sie ehrlich, aber überlegt.
Medizinische Untersuchung
Ein Arzt prüft Ihre körperliche Gesundheit – insbesondere Leber- und Nierenwerte (Blut- und Urintest bei Alkohol/Drogen), Sehvermögen, motorische Fähigkeiten und allgemeinen Gesundheitszustand. Bei manchen MPU-Typen kann auch eine Haaranalyse auf Drogen- oder Alkoholabstinenz durchgeführt werden.
Leistungs- und Reaktionstests am Computer
Standardisierte Computertests messen Ihre Reaktionszeit, Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit. Beispiel: Auf Signale reagieren, Tracking-Aufgaben, geteilte Aufmerksamkeit. Diese Tests können trainiert werden – und sollten trainiert werden, besonders bei Personen ab 50.
Das psychologische Gespräch – der Kernpunkt der MPU
Ein Diplom-Psychologe führt ein strukturiertes Einzelgespräch (45–90 Minuten). Dieser Teil entscheidet in den meisten Fällen über Bestehen oder Nichtbestehen. Der Gutachter prüft: Haben Sie die Ursachen Ihres Fehlverhaltens wirklich erkannt? Sind Sie ehrlich? Haben Sie sich verändert? Ist ein Rückfall wahrscheinlich?
Nicht Ihr Delikt interessiert ihn – das kennt er. Er will wissen, warum es dazu kam, was sich in Ihnen verändert hat, und warum es nicht wieder passieren wird. Ohne tiefe, glaubwürdige Antworten gibt es kein positives Gutachten.
Das Gutachten
Nach 2–4 Wochen erhalten Sie das schriftliche Gutachten. Es lautet entweder „geeignet" (positiv – Führerschein zurück) oder „nicht geeignet" (negativ – weiterer Entzug) oder „bedingt geeignet" (Auflagen, z.B. Abstinenzkontrollen).
Wann wird eine MPU angeordnet?
Die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) ordnet eine MPU an, sobald Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Die häufigsten Anlässe:
Ab 1,6 Promille bei Ersttätern ist die MPU gesetzlich vorgeschrieben. Bei Werten ab 1,6 ‰ gilt automatisch die Annahme von Alkoholmissbrauch.
Bei Wiederholungstätern (ab 0,5 ‰ oder ≥1,6 ‰ beim ersten Mal) ordnet die Behörde im Ermessen ebenfalls eine MPU an.
Auch bei Trunkenheit ohne Fahrzeug (z.B. als Fußgänger mit über 1,6 ‰) kann die Behörde eine MPU anordnen.
Wer unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetaminen oder anderen Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt, riskiert eine MPU.
Anders als bei Alkohol gibt es keine Promillegrenze: Jeder Nachweis von THC, Kokain oder anderen Substanzen im Blut während des Fahrens kann ausreichen.
Auch gelegentlicher Drogenkonsum ohne Bezug zum Fahren kann zur MPU-Anordnung führen, wenn die Behörde Zweifel an der Fahreignung erkennt.
Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst Verstöße mit Punkten. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Auch unterhalb dieser Schwelle kann die Behörde bei auffälligem Muster (viele Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße etc.) eine MPU anordnen.
Besonders gefährdet: Fahrer mit wiederholt gleichartigen Verstößen.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Fahrerflucht oder Körperverletzung im Straßenverkehr können ebenfalls eine MPU begründen.
Auch hohes Aggressionspotenzial ohne direkten Verkehrsbezug (z.B. schwere Körperverletzung) kann relevant sein.
In manchen Fällen ordnet das Gericht – nicht die Behörde – direkt eine MPU an.
⚖️ MPU schon ab 1,1 ‰? – Die BVerwG-Entscheidung 2017
Bis Anfang 2014 galt für die meisten Fahrerlaubnisbehörden: MPU erst ab 1,6 ‰ (oder bei Wiederholungsfahrten ab 0,5 ‰ bzw. 0,3 ‰ bei Straftaten). Dann änderte sich das schlagartig.
Die Vorinstanz – VGH Baden-Württemberg 15.01.2014
Bezugnehmend auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 15.01.2014 (Az. 10 S 1748/13) verlangten einzelne Bundesländer bereits ab einer festgestellten Alkoholisierung von 1,1 ‰ eine positive MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Baden-Württemberg und Bayern setzten diese Praxis rigoros um, andere Bundesländer warteten ab. Es gab keine Übergangsregelung – die Regel galt ab Antragstellung zum 15.01.2014, auch für vorher begangene Fahrten. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar empfahl diese Promille-Absenkung.
Das BVerwG-Grundsatzurteil 06.04.2017
Zwei Autofahrer (beide zwischen 1,1 und 1,6 ‰) hatten geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 ‰ darf die Behörde nicht allein deswegen eine MPU fordern. Die strafgerichtliche Entziehung wegen einer Alkoholfahrt sei kein eigenständiger, von der 1,6-Promille-Grenze unabhängiger Sachgrund.
Ausnahme: Wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen, bleibt die MPU zulässig.
Die Entscheidung schafft Rechtsklarheit und verhindert zweierlei Recht innerhalb Deutschlands. Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,6 ‰ ohne Zusatztatsachen kann der Führerschein ohne MPU neu erteilt werden – das BVerwG-Urteil lässt aber weiterhin Raum, Besonderheiten eines Einzelfalles zu berücksichtigen.
Wer mit ≥1,1 ‰ auffällig wurde, erfährt oft erst drei Monate vor Sperre-Ende vom Antrag auf Neuerteilung – und dann, ob eine MPU verlangt wird. Für ein positives Gutachten ist aber häufig ein über 1-jähriger Abstinenznachweis erforderlich. Die Folge: Der Führerschein kommt teils erst ein weiteres Jahr (oder länger) später zurück. Mancher hat dadurch seinen Arbeitsplatz verloren.
Empfehlung: So früh wie möglich – idealerweise direkt nach dem Vorfall – mit einem versierten Kraftfahreignungsberater oder Psychologen sprechen. Der kann auch prüfen, ob eine Verkürzung der Sperrfrist realistisch ist.
🚴 Radfahrer & Fußgänger: Auch ohne Auto MPU-pflichtig
Eine MPU-Anordnung gilt nicht nur für Kraftfahrer. Auch Radfahrer können ab 1,6 ‰ zur MPU müssen – betrunkene Radfahrer gefährden ebenfalls den Straßenverkehr, besonders Fußgänger.
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (Az. 1 L 442/15.NW) hat 2015 bestätigt, dass sogar Fußgänger zur MPU verpflichtet werden können – im verhandelten Fall wurde ein orientierungslos auf der Autobahn torkelnder Passant mit 1,8 ‰ aufgegriffen. Zuvor hatte er bereits eine Alkohol-MPU absolviert; der Rückfall stellte seine Selbstkontrolle erneut in Frage.
Selbst ohne Teilnahme am Straßenverkehr kann eine MPU verlangt werden, wenn eine Person durch hohe Alkoholisierung (z.B. stark betrunken auf öffentlichem Platz liegend) auffällig wird und Zweifel an ihrer Fahreignung aufkommen – die Behörde kann präventiv handeln.
🇪🇺 Entzug der ausländischen Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 5 K 16/13) hat klargestellt: Eine deutsche Behörde darf unter bestimmten Voraussetzungen auch eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis entziehen. Im konkreten Fall hatte ein Fahrer nach einer Trunkenheitsfahrt 2003 den Führerschein verloren, fuhr dann mit einem in Frankreich ausgestellten Führerschein weiter und wurde 2008 erneut alkoholisiert angehalten. Die MPU hatte er nicht abgelegt – der Entzug war rechtmäßig.
Viele versuchen den Umweg über ausländische Fahrerlaubnisse – meist kostspielig und oft wirkungslos. Der sicherere und nachhaltigere Weg führt über eine qualifizierte MPU-Vorbereitung in Deutschland. So erhalten Sie Ihre deutsche Fahrerlaubnis zurück, ohne ständige Sorge vor Kontrollen.
📋 Die häufigsten Anordnungsgründe auf einen Blick
Wann wird eine MPU fällig? Die BASt und die Fahrerlaubnisbehörden stützen sich auf diese wiederkehrenden Konstellationen:
- 🍺 Wiederholt mit Alkohol auffällig – bei Kraftfahrern ab 0,5 ‰, bei Straftaten sogar ab 0,3 ‰
- 🍺 Einmalig ≥ 1,6 ‰ – automatische MPU-Anordnung; bei Zusatztatsachen (Missbrauch-Anzeichen) auch darunter
- 🚴 1,6 ‰-Grenze für Fahrradfahrer – dieselbe Regel wie bei Kraftfahrzeugen
- 💊 Fahren unter Drogeneinfluss – jeglicher Nachweis von Cannabis, Kokain, Amphetaminen, Heroin etc.
- 📁 BtMG-Verstöße außerhalb des Straßenverkehrs – Drogendelikte, Drogenmissbrauch als Indiz für mangelnde Fahreignung
- 🚦 7+ aktuelle Punkte in Flensburg oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße
- ⚠️ Straftaten mit hoher Aggressivität / geringer Impulskontrolle – auch ohne direkten Verkehrsbezug
- 🔁 Rückfall nach bereits abgelegter MPU – gravierende Auffälligkeit in der Probezeit oder erneut 8 Punkte
🏥 Übrige Anlässe – jenseits von Alkohol, Drogen & Punkten
Nicht jede MPU hat einen klassischen Delikthintergrund. Die BASt führt weitere Anordnungsgründe, die zusammen 5–11 % aller Begutachtungen ausmachen:
Für bestimmte Berufsgruppen – etwa für die Zulassung als Fahrlehrer.
16-jährige Bewerber für den Führerschein Klasse B und ähnliche Ausnahmefälle.
Einschränkungen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können – z.B. Diabetes, Hirnschädigungen, Sehprobleme.
Altersdemenz, affektive und schizophrene Psychosen können die emotionale Steuerung beeinträchtigen.
In all diesen Fällen wird individuell entschieden: Sind die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen noch gegeben – oder, nach Abklingen der Symptome, wieder? Die Entscheidung trifft die Behörde auf Basis fachärztlicher Befunde und – wenn gefordert – eines MPU-Gutachtens.
Medizin, Leistung & Psychologie
🔬 Medizinische Untersuchung
Je nach Anlass der MPU unterscheiden sich die medizinischen Tests erheblich:
- ✓Alkohol-MPU: Blutbild (MCV, CDT, GGT), Leberwerte, Urintest – diese Werte zeigen langfristigen Alkoholmissbrauch. Normalwerte nach 3–6 Monaten Abstinenz erreichbar.
- ✓Drogen-MPU: Haaranalyse bis 6 cm rückwirkend (ca. 6 Monate), Urin- und Bluttest. Bestimmte Drogen lassen sich noch Wochen nach dem Konsum nachweisen.
- ✓Punkte-MPU: Sehtest, Reaktion im medizinischen Rahmen. Fokus liegt hier mehr auf dem Leistungs- und Psychologie-Teil.
- ✓Age-related / Erkrankungen: Bei älteren Fahrern oder nach Krankheiten prüfen Ärzte Herz-Kreislauf, Diabetes, neurologische Auffälligkeiten.
💻 Leistungstests am Computer
Die computergestützten Tests dauern ca. 60–90 Minuten. Typische Aufgaben:
- RReaktionszeittest: So schnell wie möglich auf Signale reagieren (Lichter, Töne). Ziel: unter 600ms Reaktionszeit.
- KKonzentrationstest: Aufmerksamkeit über längere Zeit aufrechterhalten. Ähnlich dem „Linienverfolgungstest".
- TTracking-Test: Einem bewegten Punkt mit Joystick oder Maus folgen – simuliert das Spurhalten beim Fahren.
- AGeteilte Aufmerksamkeit: Gleichzeitig mehrere Reize beobachten und darauf reagieren – wie im realen Straßenverkehr.
Die Leistungstests sind stark trainierbar. Übungssoftware (z.B. Cogmed, MarKoS) kann die Testergebnisse erheblich verbessern. Wer sich nicht vorbereitet, riskiert bei diesen Tests trotz normaler Fahrfähigkeit zu scheitern – besonders ab 50 Jahren.
🧠 Das psychologische Gespräch
Der wichtigste Teil der MPU. Der Gutachter ist kein Gegner – aber er ist auch kein Freund. Er will eine belastbare Prognose erstellen und sucht deshalb nach Widersprüchen, Bagatellisierung oder mangelnder Selbstreflexion.
Typische Fragen im Gespräch (Alkohol-MPU):
- →„Wie kam es zu der Fahrt unter Alkoholeinfluss? Was haben Sie gedacht?"
- →„Wie war Ihr Trinkmuster damals? Trinken Sie noch Alkohol?"
- →„Was hat sich in Ihrem Leben verändert, seit dem Vorfall?"
- →„Welche konkreten Maßnahmen haben Sie ergriffen, damit so etwas nicht mehr passiert?"
- →„Was machen Sie, wenn jemand Sie auf einer Party zum Trinken animiert?"
Ausflüchte, Bagatellisierung, Schuldzuweisungen, auswendig gelernte Phrasen oder widersprüchliche Aussagen. Gutachter sind hocherfahren darin, Unehrlichkeit zu erkennen. Nur wer wirklich verstanden hat, warum er gehandelt hat und wie er sich nachhaltig verändert hat, wirkt glaubwürdig.
Was kostet eine MPU?
Die Kosten der MPU trägt immer der Betroffene – sie werden nicht von der Krankenkasse oder Versicherung übernommen. Es empfiehlt sich, von Beginn an alle anfallenden Kosten einzuplanen:
MPU-Gebühren nach Delikt (PIMA MPU)
Die Gebühren variieren je nach Art des Delikts. Hier die aktuellen Preise der PIMA MPU:
Im Vergleich zu den Folgekosten eines Führerscheinverlusts (Taxi, ÖPNV, möglicher Jobverlust, Zweit-MPU) ist eine professionelle Beratung die mit Abstand sinnvollste Investition. Wer unvorbereitet zur MPU geht und scheitert, muss nicht nur erneut zahlen – sondern meist auch 6–12 Monate warten.
Vorbereitung: Was wirklich hilft
Die häufigste Frage lautet: „Kann man die MPU wirklich lernen?" Die Antwort ist Ja – aber nicht mit Tricks, sondern mit ehrlicher Auseinandersetzung und gezieltem Training.
Psychologische Vorbereitung
- ✓ Biographie und Deliktursachen aufarbeiten
- ✓ Gesprächssimulationen üben
- ✓ Widersprüche in der eigenen Argumentation erkennen
- ✓ Konkrete Verhaltensänderungen belegen können
Leistungstest-Training
- ✓ Reaktionszeit mit Software trainieren
- ✓ Konzentration und Aufmerksamkeit üben
- ✓ Mindestens 4 Wochen vor dem Termin beginnen
- ✓ Besonders wichtig: Schlafdeprivation vermeiden
Medizinische Vorbereitung
- ✓ Alkohol-Abstinenz min. 3–6 Monate vor MPU
- ✓ Regelmäßige Abstinenzprüfungen führen
- ✓ Medikamente im Vorfeld abklären
- ✓ Hausarzt frühzeitig informieren
Unterlagen & Dokumentation
- ✓ Aufforderungsschreiben der Behörde
- ✓ Nachweise über Therapie oder Kurse
- ✓ Laborbefunde (bei Alkohol/Drogen)
- ✓ Selbsthilfegruppenbestätigungen (AA etc.)
Beginnen Sie so früh wie möglich – idealerweise sobald Sie die MPU-Aufforderung erhalten. Je mehr Zeit Sie haben, desto tiefgründiger können Sie die Aufarbeitung gestalten und desto glaubwürdiger ist Ihre Veränderung für den Gutachter.
Mythen & Fakten rund um die MPU
Falsch. Auch bei Alkohol-MPU ist ein positives Gutachten möglich – wenn der Betroffene seinen Konsum ehrlich reflektiert hat, Abstinenz nachweist und eine glaubwürdige Veränderung belegen kann.
Falsch. MPU-Gutachter sind hochspezialisiert und führen täglich solche Gespräche. Widersprüche, auswendig Gelerntes oder fehlende Tiefe wird sofort erkannt. Ehrlichkeit ist die einzig funktionierende Strategie.
Falsch. Studien zeigen, dass die Durchfallquote unvorbereiteter Erstbesucher bei 60–75% liegt. Mit professioneller Vorbereitung steigt die Erfolgsquote auf über 90–95%.
Richtig – aber mit einer Wartezeit. Bei negativem Gutachten muss in der Regel 6–12 Monate gewartet werden, bevor ein erneuter Versuch möglich ist. Deshalb ist das Ziel: beim ersten Mal bestehen.
Richtig. Reaktion, Konzentration und Aufmerksamkeit können durch gezielte Übung deutlich verbessert werden. Speziell für ältere Fahrer oder Personen mit längerem Führerscheinentzug ist dieses Training unverzichtbar.